Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung bei Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG
Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG im August 1999 – rückwirkend zum - und die Veräußerung der Anteile innerhalb von drei Jahren ist keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, sondern führt zu einem laufenden Übertragungsgewinn. Die Ablösung der bei der GmbH erdienten Pensionsansprüche des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH durch die KG in 2001 gehört zu den Einkünften nach § 19 EStG und ist nicht in der Gewinnfeststellung der KG zu erfassen.