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BFH 27.06.2006 IX R 77/01, NWB 47/2006 S. 380

Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge für angestellten Opernchorsänger

Arbeitgeber(pflicht)beiträge, die für einen bei einem staatlichen Opernhaus angestellten Chorsänger an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen entrichtet werden, stellen gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers dar. Aufgrund des vom Gesetzgeber bewusst deutlich erweiterten Anwendungsbereichs des § 3 Nr. 62 EStG durch das StÄndG 1992 ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem Gesetzeswortlaut Zwangsbeiträge aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift auszuschließen, die aufgrund einer durch vorkonstitutionelles Gesetz entstandenen und als Bundesrecht fortgeltenden Tarifordnung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt geleistet werden. Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass gemäß § 10 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes die Regelung eines Tarifvertrags Vorrang gegenüber der Tarifordnung hat. Di...