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Änderungen im Gesellschafterbestand der Personengesellschaft
Rechtsfragen beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern
Beim Gesellschaftsverhältnis handelt es sich um ein persönliches Vertrauensverhältnis. Daher ist ein Gesellschafterwechsel bei der Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) generell nicht zulässig. Im Fall eines Gesellschafterwechsels tritt grundsätzlich die Auflösung der Gesellschaft ein. Jedoch passt sich das Gesetz den Bedürfnissen der Gesellschafter an. Die Gesellschaft kann auch bei Änderungen im Gesellschafterbestand unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden. Während der Eintritt eines Gesellschafters bei Zustimmung sämtlicher Gesellschafter als solcher rechtlich problemlos ist, sind beim Ausscheiden eines Gesellschafters spezifische Fallgruppen zu unterscheiden (Kündigung eines Gesellschafters, Kündigung durch Privatgläubiger, Insolvenz eines Gesellschafters, Tod eines Gesellschafters, Ausschluss eines Gesellschafters und Übertragung der Mitgliedschaft). Dabei haben sich für den Fall des Ablebens eines Gesellschafters in der Praxis bestimmte Übergangslösungen herausgebildet und bewährt: Fortsetzungsklausel, Nachfolgeklausel, Fortsetzung mit Nicht-Erben, Eintrittsklausel und Testamentsvollstreckung. Hier besteht ein nicht geringer Informationsbedarf in der Beratungspraxis...