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BFH 08.03.2001 V R 24/98

Umsatzsteuer; | Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts bei Bezug von Bauleistungen (§ 1 Abs. 1a, § 4 Nr. 9 und 12, §§ 15, 15a UStG)

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 UStG gilt als (vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Zu prüfen ist, ob die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende unternehmerische Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird. Insoweit ist jeweils der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsbezugs maßgeblich, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (vgl. Art. 17 Abs. 1 i. V. mit Art. 10 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG). (2) Wird bereits während der Bauphase eines Gebäudes anstelle der zunächst ...