Keine rückwirkende Gewerbesteuerfestsetzung nach Durchführung einer Außenprüfung
Leitsatz
Hat das Finanzamt nach einer in 2003 durchgeführten Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2000 die Einkünfte
eines Berufsbetreuers als freiberufliche i.S. des § 18 EStG eingestuft, so kommt auch im Hinblick auf die BFH-Entscheidung
v. IV R 26/03 (BStBl II 2005, 288) die rückwirkende – erstmalige – Festsetzung von Gewerbesteuer nicht in Betracht.
Denn mit der Durchführung der Außenprüfung hat das Finanzamt einen Vertrauenstatbestand geschaffen, aufgrund dessen der Antragsteller
nicht mehr mit einer Festsetzung von Gewerbesteuer rechnen musste.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1923 Nr. 24 OAAAC-19449
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