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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 270/03

Gesetze: UStG 1999 § 23a Abs. 1, UStG 1999 § 23a Abs. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

Leitsatz

Bei Neugründung einer gemeinnützigen Körperschaft ist für die Anwendbarkeit der Regelung zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gemäß § 23a UStG auf den voraussichtlichen Umsatz im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAC-19419

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