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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 420/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12

Kein Werbungskostenabzug bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

  2. Beruht die Gründung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes auf privaten Gründen, kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht.

  3. Erfolgt eine Wohnsitzverlegung nicht aus Gründen der Berufsausübung, sondern aus Gründen der Altersvorsorge, wird der bisher einheitliche Haushalt aus privaten Gründen in zwei getrennte Haushalte aufgesplittet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAC-19401

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