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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 12314/02 EFG 2006 S. 1716 Nr. 22EFG 2006 S. 1877 Nr. 24

Gesetze: AO § 218 Abs. 2

Keine Bindungswirkung eines Abrechnungsbescheides an vorausgegangene Anrechnungsverfügungen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Abrechnungsbescheides nach § 218 Abs. 2 AO.

  2. In einem Abrechnungsbescheid sind Steuern und Nebenabgaben zu berücksichtigen, soweit sie anrechenbar sind. Voraussetzung für die Anrechnung von Abzugs- und Anrechnungsbeträgen in einem Veranlagungszeitraum ist, dass eine Erfassung der entsprechenden Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfolgt ist.

  3. Es besteht keine Bindungswirkung eines Abrechnungsbescheides an vorausgegangene bestandskräftige Anrechnungsverfügungen. Das Verfahren gemäß § 218 Abs. 2 AO ist gegenüber dem Verfahren, das die Anrechnungsverfügung betrifft, vorrangig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1716 Nr. 22
EFG 2006 S. 1877 Nr. 24
NAAAC-19390

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