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Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes auch ohne Eigentumsvoraussetzung
Die Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 ist auch dann begünstigt, wenn der Hersteller weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird (jetzt: § 2 Abs. 2 InvZulG 2007). Während die Anschaffung eines Gebäudes den Erwerb zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums voraussetzt, ist dies bei der Herstellung nicht der Fall: sie ist ein rein tatsächlicher Vorgang ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).
BBK F. 13 S. 4915