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BMF 10.11.2006 IV A 7 - S 0338 - 50/06, NWB direkt 46/2006 S. 3

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das BMF hat sich erneut mit der vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren beschäftigt. So ist z. B. der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Anwendung des § 32c EStG für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000 gestrichen worden.