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LG Dresden 11.04.2006 42 O 0386/05, NWB 46/2006 S. 375

Gesellschaftsrecht | Werbung einer englischen Limited als EU-GmbH

Eine englische Limited als „EU-GmbH” zu bewerben, ist irreführend und unlauter, da es keine einheitliche als EU-GmbH bezeichnete Rechtsform gibt; gerade vor dem Hintergrund, dass es die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) tatsächlich gibt, wird die Kundschaft mit „EU-GmbH” getäuscht (LG Dresden, Urteil v. 11. 4. 2006 - 42 O 0386/05, GmbHR 2006 S. 1159).