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NWB Nr. 46 vom Seite 3861

REITs kommen nach Deutschland

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen. Das Gesetz führt Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland ein und schafft damit einS. 3862 börsennotiertes Immobilienanlageprodukt. Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Elemente:

  • Der deutsche REIT ist als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft (REIT-AG) ausgestaltet, die zwingend an der Börse notiert sein muss. Der Streubesitz soll durch eine dauerhafte Quote von 15 v. H. gesichert werden. So sollen deutsche REITs einem breiten Anlegerkreis zugänglich gemacht werden (Mindeststreubesitz).

  • Die REIT-AG ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, vorausgesetzt der REIT beschränkt sich auf seine Haupttätigkeit (Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien). Die Besteuerung der Erträge des REIT erfolgt nach Ausschüttung direkt beim Anleger als Dividende. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht.

  • An einer REIT-AG darf sich jeder Aktionär nur mit weniger als 10 v. H. direkt beteiligen (Höchstbeteiligungsklausel). Diese Klausel passt zum Charakter der REIT-AG als einer Kapitalgesellschaft mit breitem Anlegerk...