Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - S 2447 - 11 - V B 2
Verteilungsschlüssel bei der pauschalen Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren;
Gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Bundesländer betr. Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer vom (BStBl 1999 I S. 509)
Der im Bezugserlass unter Tz. 4 mitgeteilte Verteilungsschlüssel wird ab dem wie folgt geändert:
Nordrhein-Westfalen
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Aufteilung | 58,92 v.H. für die römisch-katholische Kirche |
40,97 v.H. für die evangelische Kirche | |
0,07 v.H. für die jüdischen Kultusgemeinden | |
0,04 v.H. für die alt-katholische Kirche |
Das FinMin bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. - S 2447 - 11 - V B 2
Fundstelle(n):
LAAAC-19116