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Limited als Komplementärgesellschafteiner KG
Für eine KG kann die Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und ihrer Organe vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn Komplementärin eine nach englischem Recht gegründete und registrierte Limited ist (§ 181 BGB; §§ 106 Abs. 2 Nr. 4, 161 HGB; OLG-Frankfurt/M., Beschluss vom – 20 W 191/06, DB 2006 S. 1949).