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Doppelbesteuerung | fehlende Abstimmung der steuerlichen Behandlung von Beitragszahlungen in die Rentenkasse und Rentenbesteuerung bei Anwendung des DBA
▶ Urteil: Es verletzt weder die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39 EGV) noch das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 12 EGV), dass auf Grund des DBA-Frankreich ein in Deutschland ansässiger und in Frankreich arbeitender Grenzgänger seine Beitragszahlungen in die Rentenkassen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 EStG geltend machen kann, während seine späteren Renteneinkünfte in Frankreich in vollem Umfang besteuert werden. Im geltenden Steuerrecht gibt es keinen Grundsatz, wonach ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Rentenbesteuerung und der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Rentenbeitragszahlungen bestehen muss (EFG 2006, S. 1333).
▶ Hinweis: Die Kl., Eheleute, wohnten im Inland in Grenznähe zu Frankreich. Der Kl. erzielte als beamteter Verwaltungsjurist inländische Einkünfte aus nichtselbst...