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FG München 25.07.2006 6 V 1656/06, NWB direkt 45/2006 S. 9

Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

Zahlungen für ein „Gehalt” für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich nicht anzuerkennen und als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn sie unregelmäßig geleistet werden und die einzelnen Zahlungen nur selten dem angeblich vereinbarten Monatslohn entsprechen.