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Kindergeld: Automatische Löschung als Arbeitssuchender
Eine Meldung als Arbeitssuchender i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist gegeben, wenn ein Kind selbst bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht, sich arbeitslos meldet und bekundet, die Ausbildung fortsetzen zu wollen. Der Gesetzgeber hat weder angeordnet, dass die Arbeitslosenmeldung kontinuierlich zu wiederholen ist, noch hat er den Agenturen für Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, durch Streichungen in der Meldeliste über den Fortbestand eines Kindergeldanspruchs zu befinden. Die automatische Löschung als Arbeitssuchender führt daher nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld.