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FG Nürnberg 04.04.2006 I 370/2004, NWB direkt 45/2006 S. 5

Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht

Bei monatlichen Zahlungen, die aufgrund eines Verzichts auf Pflichtteilsrechte geleistet werden, handelt es sich um eine nach § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht steuerbare Unterhaltsrente. Es liegen weder eine Versorgungsrente noch Einnahmen aus Kapitalvermögen noch Einkünfte aus sonstigen Leistungen vor.