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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 1621/04

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1, EStDV § 9a

Beginn des Abzugszeitraumes gem. § 10e Abs. 1 EStG bei Wohnungskauf

Leitsatz

Bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung, die vor Bezug saniert wird, aber danach nicht bautechnisch neu ist, beginnt der Förderzeitraum i.S. des § 10e EStG im Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung, d.h. mit dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst mit der Herstellung der Bezugsfertigkeit nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-18396

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