Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungen über Kleinbeträge ab (§ 33 UStDV)
Die umsatzsteuerliche Grenze für Kleinbeträge gem. § 33 UStDV steigt zum auf 150 € und ist auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden (Artikel 9 und 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Für diese Kleinbetragsrechnungen gelten für den Vorsteuerabzug erleichterte Voraussetzungen, da nur folgende Angaben notwendig sind:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
Ausstellungsdatum,
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,
das Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer in einer Summe sowie der Steuersatz; bei einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.
Die neue Betragsgrenze von 150 € gilt auch für alle Umsätze, die zwar erst 2007 ausgeführt wer...