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FG Sachsen-Anhalt 22.01.2004 3 K 732/99, NWB direkt 44/2006 S. 10

Betrieb eines Krematoriums

Die Pflege und Unterstützung von Feuerbestattungen kann ein gemeinnütziger Zweck sein. Betreibt ein eingetragener Verein daneben auch ein Krematorium und tritt er hierdurch in Wettbewerb zu nicht steuerbegünstigten anderen vergleichbaren privaten Betrieben, stellt das Krematorium einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, aber keinen Zweckbetrieb dar. Eine Körperschaft ist insgesamt nicht gemeinnützig, wenn der gemeinnützige Zweck (hier: Pflege der Feuerbestattung) vom finanziellen Umfang her gegenüber dem wirtschaftlichen (nicht gemeinnützigen) Geschäftsbetrieb (hier: Einäscherungen) völlig untergeordnet ist; hier: Millionenumsätze mit dem Krematorium, Kleinbeträge im Bereich des gemeinnützigen Zwecks.