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FG München 24.05.2006 10 K 2138/04, NWB direkt 44/2006 S. 9
Berufsbilds eines beratenden Betriebswirts
Der fachlichen Breite des Berufsbilds eines beratenden Betriebswirts entspricht die Spezialisierung auf die Beratung im gesamten Absatzwesen, nicht dagegen eine Beschränkung auf Werbung oder PR-Beratung, weil dann nur ein Teil des Absatzwesens abgedeckt wird.