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Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Rechtsänderungen außerhalb der Stundungs- und Erlassregelung
Zentrales Anliegen des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) ist die Verbesserung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Übergang von Unternehmen auf die nächste Generation. Dieser Gesetzeszweck soll ab 2007 durch die zielgenaue Begünstigung produktiven Vermögens im Wege des sog. Abschmelzungsmodells erreicht werden. Dabei ist die auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer von Gesetzes wegen zu stunden und ratierlich über einen Zehnjahreszeitraum – unter Beachtung von Fortführungsklausel und Behaltensregelungen – zu erlassen. Neben diesem Anliegen nutzt der Steuergesetzgeber den Rahmen des UntErlG, um diverse – zum Teil schon lange geplante – Einzeländerungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu regeln. Die wesentlichen Rechtsänderungen sind Gegenstand der nachfolgenden Darstellung.
I. Hintergrund
Die im Entwurf des UntErlG außerhalb des sog. Abschmelzungsmodells (s. hierzu Eisele, NWB Beratung aktuell 43/2006) enthaltenen Einzelrechtsänderungen stellen sich zum einen als notwendige Anpassung an entsprechende er...