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BGH 06.07.2006 IX ZR 88/02, NWB 44/2006 S. 362

Steuerberatung | Keine Haftung des Steuerberaters, wenn bei zutreffender rechtlicher Beurteilung durch Finanzbehörden kein Schaden eingetreten wäre

Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch den Rat oder die Beurteilung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, kommt es nicht auf die möglicherweise abweichende Rechtsauffassung der Finanzbehörden, sondern auf die tatsächliche Rechtslage an. Im konkreten Fall hatte der Steuerberater über viele Jahre hinweg Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresanmeldungen für eine KG vorgenommen, die einen Reiterhof betrieb. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergingen für die letzten Jahre Umsatzsteuerbescheide, in denen das Finanzamt Umsätze für Beköstigung, Unterbringung und Fortbildung von Kindern unter Berufung auf eine entsprechende Verfügung der zuständigen OFD als umsatzsteuerfrei behandelte. Der BGH schloss eine Haftung des Steuerberaters im Hinblick auf Umsatzsteuer...