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Gesellschaftsrecht | Neufassung des Genossenschaftsgesetzes
Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) ist in der seit dem geltenden Fassung als Neufassung v. im BGBl 2006 I S. 2231 bekannt gemacht worden. Ebenfalls als Neufassung v. wurde die Verordnung über das Genossenschaftsregister (Genossenschaftsregisterverordnung) im BGBl 2006 I S. 2269 veröffentlicht. [ | XI ]