Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Amtsveranlagung bei positiver oder negativer Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von jeweils mehr als 800 DM
Mit Urteilen v. - VI R 52/04 NWB QAAAC-18018 und VI R 47/05 NWB GAAAC-18017 hat der BFH Folgendes entschieden: Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 €), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vom Amts wegen durchzuführen.