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Finanzgericht Hamburg  v. - 6 K 153/04

Gesetze: AO § 355 Abs. 1, FGO § 56

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlenden Angaben zur Organisation der Fristenkontrolle

Leitsatz

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bevollmächtigte keinerlei Angaben zur Organisation der Fristenkontrolle in seiner Kanzlei macht.

Fundstelle(n):
TAAAC-18082

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