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Keine Abfärbung von gewerblichen Einkünften im Sonderbetriebsvermögenauf die Gesamthandseinkünfte
Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nicht zu einer Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die Einkünfte der Gesellschaft im Gesamthandsbereich (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG fordert nach seinem eindeutigen Wortlaut, dass die Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Nur dann findet eine Umqualifizierung der Einkünfte auf der Gesellschaftsebene statt. Bei gewerblichen Einkünften im Sonderbetriebsvermögen kann eine Abfärbung deshalb nicht eintreten.