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Rückwirkende Erhöhung des Betriebs-aufgabegewinns aufgrund einer Nach-forderungsklausel
Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe (Bezug: § 164 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977; § 14, § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1 und 2 EStG 1990).
Praxishinweise: Maßgebend für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns ist der Veräußerungspreis. Veräußerungspreis ist stets der tatsächlich erzielte Erlös, weshalb später eintretende Veränderungen (z. B. aufgrund einer Nachforderungsklausel) stets auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen sind. Der Ausgleichsbetrag beeinflusst stets rückwirkend den Erlös und damit den Veräußerungs- b...