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Grenzüberschreitende Gewerbegebiete – Das Ergänzungsprotokoll zum DBA Deutschland-Niederlande 1959
Grenzüberschreitende Gewerbegebiete werfen steuerliche Probleme auf, die mit den herkömmlichen Prinzipien des internationalen Steuerrechts nicht zu lösen sind. Das Dritte Zusatzprotokoll zum DBA Deutschland-Niederlande von 1959 geht deshalb neue Wege und versucht den Herausforderungen gerecht zu werden. Die Regelungen des Protokolls werden erstmals mit Geltung ab dem auf das Gewerbegebiet Avantis nahe Aachen zur Anwendung kommen.
I. Die Ausgangsproblematik
Das am unterschriebene Dritte Zusatzprotokoll zum DBA Deutschland-Niederlande, in Kraft getreten am , betrifft einen Problembereich, der im Zuge des Zusammenwachsens Europas beginnt, eine wichtige Rolle zu spielen. Immer häufiger werden Gewerbegebiete geschaffen, die über die deutsche Grenze hinwegreichen, und auf denen ganz bewusst – im Sinne des Europäischen Gedankens – gewerbliche Immobilien errichtet werden, die sich über die Grenze hinweg erstrecken.
Zwar ist allgemein Anwendungsbeginn des Protokolls der , für die Anwendung auf grenzüberschreitende Gewerbegebiete bedarf es aber darüber hinaus einer speziellen Erklärung der beiden Regierungen, dass ein bestimmtes Gewerbegebiet als grenzübersch...