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IWB 20/2006 S. 1089

Österreich | Entlastung von Gewinnausschüttungen an ausländische Holdinggesellschaften

Bei Gewinnausschüttungen an ausländische Holdinggesellschaften konnte bisher eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) nur im Wege des Rückerstattungsverfahrens erfolgen. Nunmehr kann nach positiver Erledigung eines Rückerstattungsantrags für drei Jahre eine unmittelbare (vollständige oder teilweise) Entlastung an der Quelle erfolgen, wenn diese auf Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt (z. B. durch das DBA Österreich-Schweiz auf 0 %). Zusätzlich ist eine Ansässigkeitsbestätigung der Holdinggesellschaft erforderlich. Strittig ist derzeit noch, ob dieselbe Vorgehensweise auch für eine direkte Entlastung von der Kapitalertragsteuer über das Abkommensausmaß hinaus (§ 94a EStG) angewendet werden kann. Diesbezüglich wurde eine Anfrage beim BMF eingebracht.