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Einkommensteuer | Umfang der steuerlichen Anerkennung einer teilweise einkunftsbezogenen Auslandsreise
▶ Urteil: Ist eine mehrwöchige Auslandsreise teilweise – im Streitfall weniger als zur Hälfte – durch Einkunftserzielung veranlasst, so können die durch den Aufenthalt veranlassten Aufwendungen in dem Umfang steuerlich berücksichtigt werden, der zeitlich der einkunftsbezogenen Veranlassung entspricht; die Reisekosten selbst (hier: Flugkosten) sind in vollem Umfang nicht abzugsfähig (EFG 2006, S. 879).
▶ Hinweis: Der in den USA ansässige Kl. unternahm eine dreiwöchige Reise nach Deutschland unter Begleitung durch seine Ehefrau. Die Reise diente zu 1/3 Zwecken zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; im Übrigen diente die Reise privaten Zwecken. Nach der BFH-Rechtsprechung (Urt. v. , VIII R 43/03, BFH/NV 2005, S. 2174) sind Reisen, denen ein unmittelbar einkünftebezogener Anlass zu Grunde liegt, i. d. ...