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BFH 05.09.2006 VI R 38/04, NWB direkt 43/2006 S. 7

Vom Arbeitgeber übernommene freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für sog. Kirchenbeamte

Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.