Kein Kindergeldanspruch der Eltern bei Schulbesuch des Kindes
für acht bis neun Jahre in Jordanien
Leitsatz
Wird der in Deutschland geborene Sohn türkischer Eltern ab dem
12. Lebensjahr in einem Internat in Jordanien untergebracht, um dort für
einen Zeitraum von acht bis neun Jahren zur Schule zu gehen, so hat er auch
dann keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mehr (als
Voraussetzung für den Kindergeldanspruch der Eltern), wenn er sich in den
Ferien pro Jahr ca. 6 Wochen in der elterlichen Wohnung in Deutschland
aufhält, zeitweise auch in Deutschland gemeldet ist und die Absicht hat,
nach Abschluss seiner Schulausbildung in Jordanien wieder nach Deutschland
zurückzukehren.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 202 Nr. 3 ZAAAC-17231
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