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FG München Urteil v. - 6 K 3582/05

Gesetze: EigZulG a.F. § 11 Abs. 5 EigZulG a.F. § 9 Abs. 2

Anrechnung von überhöht gewährter Eigenheimzulage bei Änderungsfestsetzung für die Zukunft

Leitsatz

Hat das Finanzamt für abgelaufene Jahre eine überhöhte Eigenheimzulage festgesetzt, so sind die überhöht gewährten Beträge auf die Zulage anzurechnen, die für die Jahre ab Bescheidsänderung festzusetzen ist.

Fundstelle(n):
IAAAC-17228

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