Teilerlass von Nachzahlungszinsen wegen überlanger Prüfungsdauer
Leitsatz
1. Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegen,
wenn sich die Beendigung einer Betriebsprüfung, auf der die Nachforderungen beruhen, durch organisatorische Maßnahmen der
Finanzverwaltung verzögert hat.
2. Da mit der sog. Vollverzinsung Liquiditätsvorteile beim Steuerpflichtigen abgeschöpft werden sollen, die durch die verspätete
Steuerfestsetzung objektiv oder typischerweise entstanden sind, kommt in diesem Fall ein (Teil-) Erlass der Nachzahlungszinsen
nicht in Betracht.
3. Auch wenn anderen Feststellungsbeteiligten die Nachzahlungszinsen aus deren Einkommensteuernachforderungen teilweise erlassen
wurden, ergibt sich hieraus kein Anspruch des Klägers auf eine entsprechende Gleichbehandlung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAC-17225
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