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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Nun doch keine Beschränkung der zeitlichen Wirkung des EuGH-Urteils?
In seinen Schlussanträgen v. hatte Generalanwalt Tizzano vorgeschlagen, die Beschränkung der alten körperschaftsteuerlichen Anrechnung auf Dividendeneinkünfte aus dem Inland zwar für gemeinschaftswidrig zu erklären, aber dennoch die zeitliche Wirkung des Urteils zu begrenzen. In Anbetracht der Bedeutung der Frage einer etwaigen Begrenzung der zeitlichen Wirkungen des zu erlassenden Urteils wurde die Rechtssache nach Verlesung der Schlussanträge der Großen Kammer zugewiesen, die die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beschloss. Frau Generalanwältin Stix-Hackl hat nun neuerliche Schlussanträge vorgelegt.
Altes Körperschaftsteueranrechnungsverfahren gemeinschaftsrechtswidrig
Nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. konnten Steuerpflichtige von ihrer Einkommensteuerschuld gegenüber dem deutschen Fiskus 3/7 der Dividenden abziehen, die ihnen von inländischen Gesellschaften gezahlt wurden. Dagegen gestattete keine Vorschrift die Anwendung dieses Steuergutschriftmechanismus auf Dividenden, die von Gesellschaften stammen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind.
In seinen Schlussanträgen v. hatte der Generalanwalt Tizzano vorgeschlagen, das alte Körperschaftsteueranrech...