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BMF 11.09.2006 IV C 8 - S 2493 - 3/06, NWB direkt 42/2006 S. 5
Vordruckmuster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage für 2006
Nach § 89 Abs. 1 EStG ist der Antrag auf Altervorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das BMF ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen und hat das Vordruckmuster 2006 nebst Erläuterungen bekannt gemacht.