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FG München Urteil v. - 6 K 3644/04

Gesetze: EStG a.F. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Fahrtkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Leitsatz

1.Die Pauschbeträge kann der Steuerpflichtige auch für die Fahrten geltend machen, bei denen er – in einem berücksichtigungsfähigen Kraftwagen – von einer dritten Person gefahren wurde.

2.Die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. gelten Hin- und Rückfahrt ab. Legt der Arbeitnehmer mit dem Kraftwagen nur eine Fahrt (Hin- oder Rückfahrt) zurück, so steht ihm nur der halbe Pauschbetrag zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAC-16797

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