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FG München Urteil v. - 6 K 438/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1

Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten im Streifendienst

Leitsatz

Die Dienststelle eines Polizeibeamten im Streifendienst ist dann als sein Tätigkeitsmittelpunkt anzusehen, wenn er die Dienststelle, der er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-16792

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