Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Realteilung mit Spitzenausgleich
Gegenstand einer Realteilung ist das gesamte Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft, einschließlich des Sonderbetriebsvermögens der Realteiler.
Mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage muss nach der Realteilung weiterhin Betriebsvermögen eines Realteilers darstellen.
Bei Vorliegen einer Realteilung mit Übertragung der Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen sind diese mit den Buchwerten anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Der Sachverhalt der Realteilung ermöglicht die steuerneutrale Überführung von Wirtschaftsgütern in andere Betriebsvermögen. Dieser Beispielsfall beschäftigt sich mit einer besonderen Voraussetzung der Realteilung: Die Kapitalkonten der Gesellschafter in der Schlussbilanz müssen durch Auf- und Abstockung so angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht.
I. Die aktuelle Rechtslage
Die steuerliche Behandlung der Realteilung von Personengesellschaften ist in § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG geregelt. Mit dem wurde eine verbindliche Verwaltungsanweisung zur Realteilung geschaffen, die Einz...