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IWB 19/2006 S. 1084

Niederlande | beschränkt steuerpflichtige Künstler und Sportler

Die niederländische Regierung plant auf ihr Quellenbesteuerungsrecht bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern ab dem zu verzichten, da das erzielte Steueraufkommen im Verhältnis zum Erhebungs- und Verwaltungsaufwand nach eigenen Feststellungen unwirtschaftlich ist. Um jedoch Steuerumgehungen zu vermeiden, soll Voraussetzung sein, dass die Künstler oder Sportler nicht in einer Steueroase ansässig sind, sondern die Niederlande mit dem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Künftig möchte die niederländische Regierung auch andere EU-Mitgliedstaaten sowie OECD-Staaten von ihrem Vorschlag, dass die Besteuerung für die Berufsgruppe der Künstler und Sportler ausschließlich vom Ansässigkeits- und nicht vom Tätigkeitsstaat wahrgenommen wird, üb...