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Werkvertragsrecht | Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerung des Zahlungsziels
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang bezahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Ein Unternehmer braucht auf diese Rechtsfolge nicht eigens hingewiesen werden. Zwar ist die gesetzliche Regelung abdingbar; eine formularmäßige Abweichung zum Nachteil des Gläubigers unterliegt jedoch einer allgemeinen Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) und kann diesen unangemessen benachteiligen. Das ) sieht eine solche Benachteiligung in einem in den AGB des Auftraggebers festgeschriebenen Zahlungsziel von 90 Tagen. Es hat indes offen gelassen, ob bereits jede Verlängerung der gesetzlich bestimmten Zahlungsfrist gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.