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Schenkungsteuer | Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung
Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist nach dem NWB CAAAC-16498 – jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat – die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertig gestellt ist (Abgrenzung zu dem , BStBl 2003 II S. 273, und NWB VAAAA-70140). – Anmerkung: Der Zeitpunkt der mittelbaren Grundstücksschenkung war im Streitfall von erheblicher Bedeutung, weil davon abhing, ob Bemessungsgrundlage noch der Einheitswert oder schon der Bedarfswert war. Möglicherweise ergeben sich vergleichbare Konstellation...