Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders hergerichteter Büroräume in einem Einfamilienhaus an die Betriebsgesellschaft
Wird ein Teil eines normalen Einfamilienhauses von den Gesellschaftern der Betriebs-GmbH an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet, so stellen die Räume auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage i. S. der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung dar, wenn sie nicht für Zwecke des Betriebsunternehmens besonders hergerichtet und gestaltet sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 EStDV genannten Grenzen unterschreitet ( NWB FAAAC-16500). – Anmerkung: Die Beachtung der Geringfügigkeitsregel in § 8 EStDV, die dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht hinsichtlich der Behandlung notwendigen Betriebsvermögens einräumt, würde im Fall der Nutzungsüberlassung dann konsequenterweise auch zu einem Wahlrecht au...