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Finanzgerichtsordnung | Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung
Zur Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung reicht es nicht aus, wenn ein Beteiligter pauschal auf eine Vielzahl umfangreicher Schriftsätze hinweist, ohne im Detail anzugeben, inwiefern aus seiner Sicht der Tatbestand des Urteils unrichtig oder unklar ist ( NWB FAAAC-14287).