Keine erbschaftsteuerliche Schenkung bei rückwirkender Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft
Leitsatz
Wird mit einem nicht als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzten Ehegatten mit Wirkung für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt
der Eheschließung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, so unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung nicht
als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1470 Nr. 23 EFG 2006 S. 1447 Nr. 18 KÖSDI 2007 S. 15391 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2006 S. 4463 SJ 2006 S. 12 Nr. 21 SAAAC-16432
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