Vorsteuerabzug bei Vermietung von Stellplätzen auf Campingplätzen
Leitsatz
Nach europarechtlicher Vorgabe ist für eine Unterscheidung zwischen kurzfristiger Vermietung auf Campingplätzen, die nach
nationalem Recht steuerpflichtig sein soll und einer nicht mehr kurzfristigen Vermietung auf Campingplätzen, die nach nationalem
Recht steuerbefreit sein soll, kein Raum.
Demgemäß ist die Vermietung von Stellplätzen auf als Campingplätzen erschlossenen Grundstücken europarechtlich ein steuerpflichtiger
Umsatz. Ein Steuerpflichtiger. kann sich hierauf berufen, um im Ergebnis den für ihn vorteilhaften Vorsteuerabzug zu erhalten
und eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG zu verhindern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UR 2007 S. 143 Nr. 4 JAAAC-16422
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