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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 11673/03 EFG 2006 S. 1844 Nr. 23

Gesetze: EStG § 33c Abs. 1 Satz 1

Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten als Betreuungskosten

Leitsatz

  1. Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er seine Kinder mit dem Pkw zur Betreuung zur Großmutter bringt, sind keine Aufwendungen für Dienstleistungen zur Kindesbetreuung.

  2. Nur die Aufwendungen sind zu berücksichtigen, die der Steuerpflichtigen für Dritte leistet; Aufwendungen, die nicht für die Betreuungsperson geleistet werden, sind auch dann nicht abziehbar, wenn sie in irgendeiner Weise durch die Betreuung der Kinder veranlasst sind.

  3. Im Ergebnis ist damit lediglich der Abzug von Fahrtkostenerstattungen möglich, die die Betreuungsperson selbst aufgewendet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1844 Nr. 23
QAAAC-16411

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