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BSG 14.09.2006 B 12 AL 1/05, NWB 40/2006 S. 328

Sozialversicherung | Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung an Gesellschafter-Geschäftsführer bei nicht bestehender Sozialversicherungspflicht

Werden trotz fehlender Sozialversicherungspflicht Beiträge für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, entsteht der Anspruch auf Rückzahlung erst im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der fehlenden Versicherungspflicht. Dies ist für die Verjährung der Rückzahlungsansprüche von Bedeutung. Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die zuständige Einzugsstelle mitteilt, dass (entgegen ihrer früheren Rechtsaufassung) eine Beitragspflicht für den entsprechenden Zeitraum nicht bestand ().